Pressemitteilungen

PRESSEMITTEILUNG

Einladung zur Infoveranstaltung: Landschaftsplan „Kirchhundem“
Kreis Olpe lädt am 29. Februar zu Information und Austausch ein

Für einen großen Teil des Gemeindegebiets Kirchhundem soll ein Landschaftsplan aufgestellt werden. Das hat der Kreistag des Kreises Olpe beschlossen. Das Plangebiet ist rund 126 Quadratkilometer groß und umfasst das gesamte Gemeindegebiet östlich der B517. Ausgenommen sind im Zusammenhang bebaute Ortsteile und der Geltungsbereich von Bebauungsplänen.

Ein Landschaftsplan dient dazu, die nötigen Schutzausweisungen und Maßnahmen zu entwickeln, um die örtliche Natur lebens- und leistungsfähig zu erhalten sowie die Vielfalt, Eigenart, Schönheit und den Erholungswert der Landschaft zu bewahren. Nach Abschluss des Planverfahrens werden die Maßnahmen als Satzung festgeschrieben.

Landschaftspläne werden im Kreis Olpe stets im offenen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere den Landnutzenden entwickelt. Ziel ist, alle Beteiligten in den Prozess einzubeziehen und die nötigen Maßnahmen weitgehend auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen umzusetzen.

Zu einer ersten Infoveranstaltung sind alle Bürgerinnen und Bürger am Donnerstag, 29. Februar, um 18.30 Uhr, in die Aula der Sekundarschule Hundem-Lenne, An der Hauptschule 4, eingeladen. Dort wird das mit der Planaufstellung beauftragte Ingenieurbüro die allgemeinen Ziele und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung vorstellen. Alle Teilnehmenden können Ideen, Anregungen und Bedenken einbringen.

Schon von Beginn dieser frühzeitigen Bürgerbeteiligung an tritt für geplante Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile ein Veränderungsverbot ein. Das heißt, von diesem Zeitpunkt bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans, längstens aber drei Jahre lang, sind alle Maßnahmen verboten, welche die geplanten Schutzgebiete und -objekte nachteilig verändern können. Davon unberührt bleibt jede aktuelle, rechtmäßige Bewirtschaftung der betroffenen Flächen. Soweit die Flächen oder Objekte zurzeit bereits als Schutzgebiet (z.B. Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet) oder Schutzobjekt (z.B. Naturdenkmal) festgesetzt sind, gelten die aktuell bestehenden Verbote bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans weiter.

Mit dieser ersten Info- und Diskussionsveranstaltung endet die Bürgerbeteiligung nicht – für die zweite Jahreshälfte ist die öffentliche Auslegung des dann erarbeiteten Entwurfs des Landschaftsplans geplant. Auch dann können noch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Wann der Entwurf öffentlich ausgelegt wird, wird rechtzeitig vorher bekanntgemacht.

 


 

PRESSEMITTEILUNG

Gemeinde Kirchhundem holt Abbuchung der Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer nach

Aufgrund des Cyberangriffs konnte die Gemeinde Kirchhundem die Abbuchung der im November und Dezember 2023 fälligen Teilbeträge an Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer nicht vornehmen. Um Überraschungen auf den Kontoauszügen vorzubeugen, weist die Gemeinde Kirchhundem daraufhin, dass der Einzug dieser Grundbesitzabgaben und der Gewerbesteuer sowie der Wasser- und Abwassergebühren nun voraussichtlich Mitte Februar nachgeholt wird.

Dies gilt für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibenden, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben und den fälligen Betrag nicht vorab per Überweisung ausgeglichen haben.

Die Zustellung der Bescheide (Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Wasser- und Abwassergebühren) für das Jahr 2024 erfolgt ab Mitte März, so dass der erste Fälligkeitstermin voraussichtlich der 15. April 2024 sein wird.

Die darauffolgenden Fälligkeiten entsprechen dann wieder dem üblichen Rhythmus zum 15. Mai, 15. August und 15. November.